Die Jagd reguliert in unseren Wäldern den Wildbestand und fördert dadurch einen natürlichen und zukunftsfähigen Mischwald.
Schwarzwildrotte
© Heither, H.
Das Landratsamt (LRA) Landshut hat am 30. April 2020 im Wege der Allgemeinverfügung den Inhabern eines gültigen Jagdscheins ab sofort die Möglichkeit geschaffen, Nachtsichttechnik zur Bejagung von Schwarzwild zu nutzen. Die bisherige Einzelfallgenehmigung entfällt. Das AELF Landshut appelliert an alle Jägerinnen und Jäger, die neuen Möglichkeiten der Nachtsichttechnik bei der Bejagung von Schwarzwild intensiv zu nutzen. Mehr
Foto: Florian Stahl
In diesem Frühjahr beginnen die Außenaufnahmen für die Forstlichen Gutachten 2021. Diese Gutachten bewerten die Situation der Waldverjüngung und sind zusammen mit den ergänzenden revierweisen Aussagen wichtige Grundlage für die behördliche Abschussplanung.
Bei dieser Verjüngungsinventur (Verbissaufnahme) begutachten die Försterinnen und Förster in einem ersten Schritt den Einfluss von Reh, Hirsch und Gams auf die Waldverjüngung.
Wenn es die aktuelle Corona-Situation erlaubt, können dabei auch dieses Mal wieder die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, Jagdvorstände und die Jägerschaft teilnehmen. Die Forstlichen Gutachten werden alle drei Jahre erstellt.
Arbeitsanweisung und Infos zu den Forstlichen Gutachten - Staatsministerium
Die Bayerische Forstverwaltung erstellt alle drei Jahre die Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung, kurz auch Vegetationsgutachten genannt. Die Forstlichen Gutachten sind für die Beteiligten eine wichtige Grundlage für die Erstellung gesetzeskonformer Abschusspläne, denn nur bei angepassten Wildbeständen ist eine Verjüngung klimatoleranter Baumarten möglich. Mehr
Seit 2007 ist unser Amt für die Jägerprüfung in Bayern zuständig. Circa 1.800 Bewerber im Jahr werden viermal jährlich an 16 Standorten von Ehrenamtlichen geprüft.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde
Schwimmschulstr. 23
84034 Landshut
Tel.: 0871 603-2053
Fax: 0871 603-2099
E-Mail: jaegerpruefung@aelf-la.bayern.de